Karriere

Das neue Transfersystem

Mit der Neustrukturierung des ÖFB im operativen Bereich und der damit verbundenen personellen Veränderung, kommt Bewegung sowohl in das Verhältnis zwischen ÖFB und Spielergewerkschaft als auch ins Transfersystem. Nach wie vor wird man nicht immer einer Meinung sein können. Dennoch hat sich in den letzten Monaten gezeigt: Der Wille zu professioneller Zusammenarbeit ist von beiden Seiten vorhanden.

DER ÖFB BEWEGT SICH

Ein erster Schritt in die richtige Richtung erfolgte im vergangenen Sommer mit der Ausdehnung der Transferzeit für arbeitslose Profis in den Ligen unterhalb der Bundesliga. Eine langjährige Forderung der VdF wird damit umgesetzt (wenn auch noch nicht im angestrebten zeitlichen Ausmaß). Das ist gut so. Schließlich geht es um Arbeitsplätze. Die arbeitslosen Spieler konnten erstmals auch nach dem 15. Juli, dem Ende der offiziellen Transferzeit, bis eine Woche vor dem ersten Pflichtspiel als Profis die Spielberechtigung erhalten. Das Ende der Transferzeit am 15. Juli war bisher ein äußerst problematischer Faktor für arbeitslose Spieler, die sich dadurch oft frühzeitig zum Ausstieg aus dem Profifußball entscheiden mussten. Entgegen der Befürchtung mancher Funktionäre in Vereinen und Verbänden, ist es durch die neue Regelung auch nicht zu einem explosionsartigen Anstieg von Spielerverpflichtungen nach dem 15. Juli gekommen. Doch in einigen Fällen konnten Klubs von der neuen Regelung Gebrauch machen, vereinslose Spieler nach dem Ende der Transferzeit verpflichten und diesen damit einen Arbeitsplatz verschaffen.

Die neue Regelung stellt also zweifellos eine Verbesserung dar, kann aber trotzdem nur ein erster Schritt sein. Denn für einige Ligen hat sich durch die neue Bestimmung kaum etwas geändert. In der Regionalliga West zum Beispiel hat sich die Transferzeit im letzten Sommer nur um einen Tag verlängert.  Die Signale seitens des ÖFB auf eine neuerliche Verlängerung waren zuletzt durchaus positiv.

LICHT UND SCHATTEN

Zu weiteren Neuerungen kommt es im Bereich der Ausbildungs- und Förderungs-

entschädigung bei Übertritten gemäß §9 ÖFB-Regulativ (Vereinswechsel ohne Zustimmung des Stammvereines) ab 1. Mai 2017.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN

Die Ausbildungsentschädigung fällt ab dem Spieljahr weg, in dem der Spieler das 28. Lebensjahr vollendet. Damit fällt nun die absurde Situation weg, dass Vereine bisher auch für z.B. 45-jährige Spieler noch Ausbildungsentschädigung verlangen konnten. Dennoch stellt sich die Frage, warum die Grenze gerade mit 28 Jahren gezogen wurde. Eine Anpassung an die Regelung der Bundesliga, wo die Grenze bei 23 Jahren liegt, wäre wünschenswert gewesen.

Die zweite wichtige Änderung ist die Tatsache, dass eine Ausbildungsentschädigung nun auch für Nichtamateure unterhalb der Bundesliga bis zum Erlangen des 28. Lebensjahres anfallen soll. Diese Änderung stellt einen Rückschritt dar und erscheint aus rechtlicher Sicht zumindest problematisch. Profis müssen nach Vertragsende kostenlos frei sein. Wie sollen arbeitslose Profis  unterhalb der Bundesliga einen Arbeitgeber finden, wenn nun auch noch Ausbildungsentschädigung bis zum Alter von 28 Jahren vom neuen Klub zu entrichten ist?

Die neue Regelung kommt somit bei den Transfers in der Sommerübertrittszeit 2017 erstmals zur Anwendung. Selbstverständlich unterstützt die Vereinigung der Fußballer ihre Mitglieder bei Fragen bzw. Problemen in Zusammenhang mit dem veränderten Transfersystem.  Wir ersuchen in einem solchen Fall, umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen.

Die Höhe der Entschädigung nach der neuen Regelung wird nach der jeweiligen tatsächlichen Ausbildungszeit des betreffenden Spielers errechnet. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich von jenem Spieljahr, in dem der Spieler sein 9. Lebensjahr vollendet bis zu jenem Spieljahr, in dem der Spieler sein 23. Lebensjahr vollendet.

Die Ausbildungsentschädigung ist jedoch bis zu jenem Spieljahr, in dem der Spieler das 28. Lebensjahr vollendet, fällig. Danach kann der Spieler ohne Bezahlung einer Entschädigung zu einem anderen Klub wechseln. Ausschlaggebend ist das Alter des Spielers zum Zeitpunkt der Anzeige des Übertrittes gemäß §9 des ÖFB-

Regulativs.

Spieljahre, in denen ein Spieler in einer vom ÖFB lizenzierten Akademie oder in einem vom ÖFB oder einem Landesverband geförderten bzw. lizenzierten LAZ ausgebildet wurde, erhöhen die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung. Die Bestimmungen der Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen werden nach Inkrafttreten auch für Nichtamateure bis zur Vollendung deren 28. Lebensjahres gelten. Ausgenommen davon sind Nichtamateure, die mit 1.1.2016 einen aufrechten Spielervertrag haben. Allerdings auch nur beim ersten Vereinswechsel. Die VdF empfiehlt daher dringend, beim Vertragsabschluss mit einem Verein unbedingt auch die Modalitäten für einen eventuellen Vereinswechsel nach Vertragsende zu regeln. Wer kostenfrei zu einem Verein kommt, muss sich unbedingt in den Vertrag schreiben lassen, dass er auch kostenfrei und ohne Ausbildungsentschädigung den Verein wieder verlassen kann. Gleiches gilt im Übrigen auch für Amateure, die im Besitz einer sogenannten kostenlosen Freigabe sind. Die Gesamtsumme der anfallenden Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ergibt sich durch Addition der pro Spieljahr festgelegten Entschädigungssumme (siehe unten).

Für Spieljahre, in denen ein Spieler in einer vom ÖFB lizenzierten Akademie bzw. einem vom ÖFB oder einem Landesverband geförderten bzw. lizenzierten LAZ ausgebildet wurde, erhöhen sich die Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen: pro Ausbildungsjahr in einer Akademie um 1.400 €, pro Ausbildungsjahr in einer LAZ-Vorstufe um 300 €, pro Ausbildungsjahr in einer LAZ-Hauptstufe um 600 €. Der so errechnete Betrag gebührt dem abgebenden Verein bei einem Wechsel je nach Leistungsstufe zu einem gewissen Prozentsatz (siehe Info-Box). Innerhalb der Bundesliga sieht das System anders aus. Die Regelungen dazu kann man den Spielbetriebsrichtlinien der Bundesliga  entnehmen.

 

Entschädigungssumme pro Spieljahr:

Die Gesamtsumme der anfallenden Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ergibt sich durch Addition der pro Spieljahr festgelegten Entschädigungssumme.

  1. Lebensjahr: 100 €
  2. Lebensjahr: 150 €
  3. Lebensjahr: 200 €
  4. Lebensjahr: 250 €
  5. Lebensjahr: 350 €
  6. Lebensjahr: 450 €
  7. Lebensjahr: 550 €
  8. Lebensjahr: 650 €
  9. Lebensjahr: 750 €
  10. Lebensjahr: 850 €
  11. Lebensjahr: 700 €
  12. Lebensjahr: 600 €
  13. Lebensjahr: 500 €
  14. Lebensjahr: 400 €
  15. Lebensjahr: 300 €

 

Prozentsatz nach Leistungsstufe:

Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung gebührt dem abgebenden Verein bei einem Wechsel je nach Leistungsstufe zu einem gewissen Prozentsatz.

  1. Leistungsstufe: 160%
  2. Leistungsstufe: 140%
  3. Leistungsstufe: 130%
  4. Leistungsstufe: 100%
  5. Leistungsstufe: 80%
  6. Leistungsstufe: 60%
    ab 7. Leistungsstufe: 40%