Vereinigung der Fußballer

Causa Wisio: Recht und Gerechtigkeit

Es ist ein Thema, das die VdF im Jahr 2016 auf Trab gehalten hat und wohl auch noch im kommenden Jahr beschäftigen wird. Der Rechtsstreit zwischen den Spielern Tomasz Wisio und Daniel Beichler mit ihrem Verein SKN St. Pölten. Der Einsatz der VdF ermöglichte den Spielern, ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. So wie es im Vertrag steht…

Es war teilweise ein Zweikampf mit unfairen Mitteln, mit einigen völlig falschen Aussagen oder nur der halben Wahrheit, die öffentlich gemacht wurde. Tatsache ist, dass noch heuer, am 16. Dezember, der Rechtsstreit am Landesgericht St. Pölten in die nächste Runde geht. Bisher wurde der von der VdF unterstützten klagenden Partie, sprich Tomas Wisio, Recht gegeben. Mit einer einfachen wie logischen Begründung. Also sprach das Gericht:

„Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist Berufsfußballer und steht in einem Arbeitsverhältnis zum Gegner der gefährdeten Partei (nachfolgend: Antragsgegner). Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Fußballspieler/innen der österreichischen Fußball-Bundesliga anzuwenden. Der Antragsteller hat ein Verfahren zur verbandsinternen Schlichtung der österreichischen Fußball-Bundesliga angestrengt.“
Weiter: „Nach dem zwischen den Parteien am 31.05.2015 für die Zeit vom 01.06.2015 bis 31.05.2017 abgeschlossenen Spielervertrag ist der Antragsteller nach Punkt II. 1a) verpflichtet, neben den Bestimmungen des Kollektivvertrages den Weisungen des Klubs, insbesondere der sportlichen Leitung, unbedingt Folge zu leisten. Der Spieler anerkennt, dass über den Einsatz in der Kampfmannschaft ausschließlich die sportliche Leitung des Klubs, insbesondere der Trainer, entscheidet und er ist verpflichtet, auf Weisung der sportlichen Leitung des Klubs, insbesondere des Trainers, an Spielen der Amateur-Mannschaft teilzunehmen…Der Klub ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Voraussetzungen zu schaffen, die branchenüblich sind und dem Spieler die Erfüllung der aufgezählten Pflichten ermöglichen.“

DIE GANZE GESCHICHTE

Was bisher geschah: St. Pölten wollte sich von Tomas Wisio nach dem Aufstieg in die Bundesliga trennen, teilte ihm mit, dass er künftig keine Rolle mehr spielen würde. Der Verein verwies auf ein Angebot von Blau-Weiß Linz, wo Wisio ein Gehalt beziehen und von St. Pölten 100 Prozent des bestehenden Vertrages, also doppelte Bezüge, erhalten würde. Die VdF weist dies zurück, wie Geschäftsführer Rudi Novotny unterstreicht. „Wenn man dem Spieler 100 Prozent angeboten hat, warum hat man ihn nicht einfach entlassen? Daher kann ich diese Argumentation nicht nachvollziehen.“ Der Klub wollte viel eher Geld sparen.

Novotny geht weiter: „Als sie die sportliche Entscheidung getroffen haben, haben sie keine Lösung für das Problem gesucht. Sie dachten, es gäbe kein Problem.“ Daraus entwickelte sich jedoch ein großes, das nun seit einiger Zeit das Gericht beschäftigt. Die VdF geriet öffentlich in die Kritik, vor allem von Seiten des Vereins. Novotny über die Rolle der Gewerkschaft: „Wir sind in erster Linie dazu da, um unsere Mitglieder zur vertreten und ihnen zu Vorteilen zu verhelfen. St. Pölten hätte das alles haben können, ganz ohne Kosten. Tatsache ist, dass wir vor Gericht gewonnen haben, das muss die andere Seite akzeptieren.“

Wisio und auch Beichler wurden im Sommer 2016 in die Amateurmannschaft abgeschoben. Die Spieler bestanden in Folge auf ihr Recht, bei den Profis mittrainieren zu dürfen. So, wie es der Kollektivvertrag besagt. SKN-Sportdirektor Frenkie Schinkels sieht das anders, etwas weniger juristisch: „Wenn der Mourinho das mit einem Weltmeister wie Schweinsteiger machen kann, dann können wir das auf geringerem Niveau mit Wisio und Beichler auch machen.“ Was Schinkels nicht weiß: Im englischen Fußball herrschen juristisch gesehen andere Regeln, hierzulande hat die VdF dank des Kollektivvertrags eine andere Handhabe.

AUS PRINZIPGRÜNDEN

Aufgrund der Einstweiligen Verfügung des Landesgerichts St. Pölten durften die beiden Spieler wieder am Mannschaftstraining teilnehmen. Novotny: „Die VdF ist aktiv geworden, als sich Wisio benachteiligt gefühlt hat. Wisio fordert ja nichts anderes als einfach nur seine im Kollektivvertrag verankerten Rechte. Der Verein missachtete arbeitsrechtliche Bestimmungen.“ Schinkels begründete die Maßnahme, Wisio in die Amateur-Mannschaft abzuschieben: „Wir wollen keine Negativ-Stimmung in der Mannschaft haben.“ Und man wollte schauen, wie lange der Spieler die Degradierung durchhält, ehe er vielleicht doch einem Vergleich zustimmt. Gefehlt, Wisio bleibt standhaft.

VdF-Vorsitzender Gernot Zirngast hat nur teilweise Verständnis. „Wenn der Klub mit den Spielern aus sportlichen Gründen nicht mehr plant, dann ist das in Ordnung.“ Sein Nachsatz: „Aber man kann nicht einseitig anordnen, dass sie mit der zweiten Mannschaft trainieren müssen.“ Die VdF verwies auf Methoden, die man in der Vergangenheit nur aus osteuropäischen Ländern kennt.

Interessantes Detail: Erst als die einstweilige Verfügung vom Gericht erlassen wurde, hat es ein Angebot auf Auszahlung von 50% der Gehälter gegeben. Das wurde von den beiden Spielern abgelehnt. Weil sich bei genauem Rechnen heraus gestellt hat, dass doch viel weniger heraus gekommen wäre als ursprünglich gedacht. Völlig unabhängig davon, ist es ohnehin die Entscheidung jedes Spielers, ob er einen Vergleich annimmt oder nicht. Es ist daher schon aus diesem Grund unsinnig zu glauben, dass ein Verfahren nur deshalb fortgesetzt wird, damit es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Auch Beichler hat ein Angebot über 75 Prozent des zustehenden Gehalts nicht angenommen.

LÖSUNG IM WINTER?

Novotny: „Eigentlich handelt es sich um einen Arbeitsprozess.“ Ob es in der bevor stehenden Winterpause und nach der Trennung des Vereins von Trainer Karl Daxbacher eine vernünftige Lösung für beide Parteien geben könnte? Novotny schließt nichts aus. „Natürlich gibt es die Möglichkeit auf eine Lösung, aber es wird sicher nicht leichter, je länger der Streit voran schreitet.“

Vor allem, da die VdF auch den Rekurs gewonnen hat: Denn das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen wegen einstweiliger Verfügung über den Rekurs des Gegners der gefährdeten Partei folgenden Beschluss gefasst: Dem Rekurs von SKN St. Pölten wird nicht Folge gegeben. Am 16. Dezember geht der Zweikampf in die nächste Runde. Vielleicht gibt es knapp vor Weihnachten doch noch eine Geschenke-Verteilung, die alle Parteien zufrieden stimmen kann…